Sicherheit in der Metallverarbeitung: 5 Expertentipps für deine Arbeitssicherheit
Arbeitsunfälle in der Metallverarbeitung steigen kontinuierlich – mit den richtigen Sicherheitsmaßnahmen schützt du dich und deine Mitarbeiter vor den häufigsten Gefahren im Betrieb.
Die Metallverarbeitung gehört zu den Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko. Laut DEKRA Arbeitssicherheitsreport stiegen die Arbeitsunfälle 2024 um 8 % und für 2025 wird eine weitere Zunahme erwartet. Dabei sind viele dieser Unfälle durch konsequente Präventionsmaßnahmen vermeidbar. Experten haben fünf zentrale Bereiche identifiziert, in denen du mit gezielten Maßnahmen die Sicherheit in deinem Betrieb deutlich verbessern kannst.
Expertentipp 1: Umfassender Atemschutz gegen Metallstäube und Schweißrauch
Beim Schleifen, Schneiden und Schweißen entstehen feine Metallstäube und gesundheitsschädliche Dämpfe, die zu schweren Atemwegserkrankungen führen können. Die Gefahr wird oft unterschätzt, da die Partikel nicht immer sichtbar sind.
Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung berichtet, sind Atemschutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3 je nach Tätigkeitsbereich unverzichtbar. Bei Schweißarbeiten mit besonderen Gefahrstoffen wie Chrom-Nickel-Stählen oder bei längeren Expositionszeiten ist zusätzlich eine technische Absaugung erforderlich.
Tätigkeit
Empfohlener Atemschutz
Zusätzliche Maßnahmen
Schleifen, leichtes Schweißen
FFP2-Maske
Regelmäßige Pausen, Lüftung
Schweißen von Edelstahl
FFP3-Maske
Punktabsaugung am Arbeitsplatz
Längere Schweißarbeiten
Fremdbelüfteter Helm
Zentrale Absauganlage
Die Wirksamkeit des Atemschutzes hängt vom korrekten Sitz ab. Eine schlecht angepasste Maske bietet praktisch keinen Schutz. Regelmäßige Fit-Tests und Schulungen sind daher unverzichtbar.
Expertentipp 2: Systematischer Hautschutz gegen aggressive Stoffe
Laut Experten der DGUV sind Hauterkrankungen in der Metallverarbeitung besonders häufig, da die Haut täglich mit Ölen, Fetten, Kühlschmierstoffen, Säuren und Laugen in Kontakt kommt. Das Paradoxe: Häufiges Händewaschen, das eigentlich der Hygiene dient, kann die Haut zusätzlich schädigen und das Risiko von Ekzemen erhöhen.
Ein systematischer Hautschutzplan umfasst drei Säulen:
**Hautschutz vor der Arbeit:** Spezielle Hautschutzcremes bilden eine Barriere gegen schädliche Stoffe. Diese müssen je nach Tätigkeit ausgewählt werden – wasserlösliche Cremes bei Kontakt mit Lösemitteln, fetthaltige bei wässrigen Lösungen.
**Hautreinigung während und nach der Arbeit:** Verwende milde, pH-neutrale Reinigungspasten statt aggressiver Lösemittel. Die Hände sollten lauwarm abgespült und gründlich abgetrocknet werden.
**Hautpflege nach der Arbeit:** Rückfettende Cremes helfen der Haut bei der Regeneration und stärken die natürliche Barrierefunktion.
„Häufige Handwaschungen belasten die Haut zusätzlich und können das Risiko von Hauterkrankungen wie Ekzemen erhöhen. Ein systematischer Hautschutzplan ist daher unverzichtbar."
– Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Expertentipp 3: Gehörschutz als Schutz vor der häufigsten Berufskrankheit
Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit bei Schweißtätigkeiten. Viele unterschätzen die Gefahr, da Hörschäden schleichend und meist irreversibel auftreten.
In der Metallverarbeitung entstehen Lärmpegel durch verschiedene Quellen:
- Schweißen und Brennschneiden: bis zu 90 dB
- Schleifen und Trennen: bis zu 105 dB
- Druckluftgeräte: bis zu 95 dB
Ab 85 dB ist Gehörschutz vorgeschrieben, ab 90 dB besteht Tragepflicht. Moderne Gehörschutzlösungen bieten dabei nicht nur Schutz, sondern ermöglichen auch Kommunikation durch integrierte Verstärker für leise Geräusche.
**Arten von Gehörschutz:**
- Ohrstöpsel: kostengünstig, hygienisch bei Einmalgebrauch
- Kapselgehörschutz: hoher Schutz, komfortabel bei längerem Tragen
- Maßangefertigte Otoplastiken: optimaler Sitz, langlebig
Expertentipp 4: Hygiene als unterschätzte Sicherheitsmaßnahme
Wie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erklärt, werden Hygienemaßnahmen in der Metallverarbeitung oft vernachlässigt, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben und für die Gesundheit der Beschäftigten entscheidend sind.
**Waschplätze und Umkleideräume:** Die Arbeitsstättenverordnung verlangt ausreichend Waschgelegenheiten mit fließendem, warmem Wasser, Reinigungsmittel und Einmalhandtüchern in der Nähe von Arbeitsplatz und Umkleideräumen. Bei Tätigkeiten mit besonderen Gefahrstoffen sind Duschen erforderlich.
**Schutzkleidung richtig handhaben:** Kontaminierte Arbeitskleidung darf nicht privat gewaschen werden. Der Arbeitgeber ist für die professionelle Reinigung und Desinfektion verantwortlich. Getrennte Umkleideräume für Straßen- und Arbeitskleidung sind bei Schutzkleidungspflicht vorgeschrieben.
**Werkzeugreinigung:** Werkzeuge und Arbeitsmittel, die mit gefährlichen Stoffen in Kontakt kommen, müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf desinfiziert werden. Dies verhindert Kreuzkontaminationen und die Verbreitung von Mikroorganismen.
Expertentipp 5: Kontinuierliche Gefährdungsbeurteilung und Schulungen
Laut aktuellen Berichten werden Betriebsprüfungen 2025 verstärkt und gehen über reine Sichtkontrollen hinaus. Die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen muss dokumentiert und regelmäßig nachgewiesen werden.
**Gefährdungsbeurteilung als Basis:** Jeder Arbeitsplatz erfordert eine individuelle Bewertung der Risiken. Diese muss bei Veränderungen in Technik, Materialien oder Arbeitsabläufen aktualisiert werden. Besonders kleine und mittelständische Betriebe haben hier oft Nachholbedarf.
**Regelmäßige Unterweisungen:** Wie der Fachverband Metall Bayern betont, sind Schulungen in mehreren Sprachen und praxisnahe Unterweisungen entscheidend. Theoretisches Wissen reicht nicht aus – die Mitarbeiter müssen die Schutzmaßnahmen verstehen und korrekt anwenden können.
**Dokumentation und Nachweis:** Alle Schulungen, PSA-Ausgaben, Wartungen und Prüfungen müssen lückenlos dokumentiert werden. Bei Betriebsprüfungen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen konkret überprüft, nicht nur deren Vorhandensein.
Maßnahme
Häufigkeit
Dokumentation
Mitarbeiterunterweisung
Mindestens jährlich
Teilnehmerliste, Inhalte, Datum
PSA-Prüfung
Vor jedem Einsatz
Prüfprotokoll, Mängelliste
Gefährdungsbeurteilung
Bei Änderungen, mind. alle 3 Jahre
Vollständige Risikoanalyse
Maschinenwartung
Herstellervorgaben
Wartungsnachweis, Prüfbericht
Übersicht wichtiger Sicherheitsmaßnahmen und deren Dokumentationspflicht
Neue gesetzliche Anforderungen in 2025
Die novellierte Gefahrstoffverordnung bringt verschärfte Anforderungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Asbest mit sich. Wie DEKRA berichtet, müssen bei der PSA-Auswahl jetzt auch ergonomische und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt werden, besonders bei Mehrfachnutzung durch verschiedene Personen.
**Hygieneanforderungen an PSA:** Schutzausrüstung, die von mehreren Mitarbeitern genutzt wird, muss zwischen den Einsätzen hygienisch einwandfrei aufbereitet werden. Dies betrifft besonders Atemschutzmasken, Gehörschutz und Schutzhelme.
**Erweiterte Dokumentationspflicht:** Nicht nur das Vorhandensein von Schutzmaßnahmen, sondern deren Wirksamkeit muss nachgewiesen werden. Dazu gehören regelmäßige Messungen von Lärm- und Schadstoffbelastung sowie die Auswertung von Unfallstatistiken.
Praktische Umsetzung im Betriebsalltag
Die beste Sicherheitsstrategie nutzt nichts, wenn sie im Arbeitsalltag nicht praktikabel ist. Experten empfehlen einen schrittweisen Aufbau der Sicherheitskultur:
**Schritt 1: IST-Analyse** – Welche Gefahren bestehen tatsächlich? Eine ehrliche Bestandsaufnahme deckt oft Lücken auf, die in der Routine übersehen werden.
**Schritt 2: Prioritäten setzen** – Nicht alle Maßnahmen sind gleich dringlich. Schwere Unfallrisiken haben Vorrang vor kleineren Komfortverbesserungen.
**Schritt 3: Mitarbeiter einbeziehen** – Wer täglich mit den Gefahren arbeitet, kennt oft die praktischen Probleme am besten. Regelmäßige Sicherheitsbesprechungen schaffen Bewusstsein und Akzeptanz.
**Schritt 4: Kontinuierliche Verbesserung** – Arbeitssicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen sind unverzichtbar.
Investition in Sicherheit zahlt sich aus
Wie der DEKRA Arbeitssicherheitsreport zeigt, sind Investitionen in Gesundheit und Sicherheit langfristig wirtschaftlich sinnvoll. Die Kosten für Arbeitsunfälle übersteigen die Ausgaben für Präventionsmaßnahmen meist um ein Vielfaches.
**Direkte Kosten** umfassen Behandlungskosten, Ausfallzeiten und Ersatzkräfte. **Indirekte Kosten** entstehen durch Produktionsunterbrechungen, Qualitätsprobleme und Imageschäden. Eine gelebte Sicherheitskultur reduziert beide Kostenarten erheblich.
Moderne Schutzausrüstung und systematische Präventionsmaßnahmen sind keine Kostenfaktoren, sondern Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Betriebs. Unternehmen mit niedrigen Unfallzahlen profitieren zudem von reduzierten Versicherungsbeiträgen und einer höheren Attraktivität als Arbeitgeber.
Die fünf Expertentipps – umfassender Atemschutz, systematischer Hautschutz, konsequenter Gehörschutz, professionelle Hygienemaßnahmen und kontinuierliche Gefährdungsbeurteilung – bilden das Fundament für sichere Arbeitsbedingungen in der Metallverarbeitung. Wer diese Maßnahmen konsequent umsetzt und dabei die neuen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt, schützt nicht nur seine Mitarbeiter, sondern stärkt auch die wirtschaftliche Position seines Unternehmens.
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